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Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2024
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderungen für den Heizungstausch
Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden
Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Gilt für:
✓ Bestandsgebäude
✓ Austausch einer alten Heizung
✓ Wärmepumpe
✓ Solarthermie-Hybrid-Heizung
✓ Solarthermie-Heizung
✓ Stromdirektheizung
✓ Hybridheizung
✓ Biomasseheizung
✓ Wärmenetze
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf folgenden Bausteinen:
Grundförderung
30 %
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie ab 2024 eine Grundförderung von 30 % der Kosten.
+
Effizienz-Bonus
5 %
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Biomasseheizungen
2.500 €
Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
+
Einkommensabhängigkeit
30 %
Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt, erhalten darüber hinaus einen Bonus von 30 %.
+
Geschwindigkeitsbonus
20 %
Sie erhalten bis einschließlich 2028 20 % für den Austausch einer fossilen Heizung. Danach alle 2 Jahre Absenkung um 3 %.*
* (gilt nur für Selbstnutzende von Wohneigentum mit funktionstüchtiger, über 20 Jahre alter Gasheizung oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung)
⇣ ⇣ ⇣
Kombination von Bausteinen
Alle Bausteine können miteinander kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70 % der Kosten. Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Das entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 €. Dazu kann gegebenenfalls ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € kommen.
In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.
Übrigens: Auch Vermietende erhalten die Grundförderung, sowie den Effizienz-Bonus oder den Emissionszuschlag, dürfen sie jedoch nicht über die Miete umlegen.
In welchem Zeitraum muss die Maßnahme erfolgen, nachdem die Zusage zur Förderung erteilt wurde?
Für Anträge, die ab dem 01.01.2024 gestellt wurden, gilt der Bewilligungszeitraum für 36 Monate. Er kann nicht verlängert werden.
Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden
Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Gilt für:
✓ Bestandsgebäude
✓ Austausch einer alten Heizung
✓ Wärmepumpe
✓ Solarthermie-Hybrid-Heizung
✓ Solarthermie-Heizung
✓ Stromdirektheizung
✓ Hybridheizung
✓ Biomasseheizung
✓ Wärmenetze
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf drei Bausteinen:
1. Grundförderung - 30 %
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie ab 2024 eine Grundförderung von 30 % der Kosten.
+
2. Einkommensabhängigkeit - 30 %
Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt, erhalten darüber hinaus einen Bonus von 30 %.
+
3. Geschwindigkeitsbonus - 20 %
Sie erhalten bis einschließlich 2028 20 % für den Austausch einer fossilen Heizung. Danach alle 2 Jahre Absenkung um 3 %.*
* (gilt nur für Selbstnutzende von Wohneigentum mit funktionstüchtiger, über 20 Jahre alter Gasheizung oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung)
⇣ ⇣ ⇣
Kombination von Bausteinen
Alle Bausteine können miteinander kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70 % der Kosten. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Vermietung
Auch Vermietende erhalten die Grundförderung, dürfen sie jedoch nicht über die Miete umlegen.
Kombination von Förderungen für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen
Wie bisher können Sie zusätzlich zur Heizungstausch-Förderung Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Anlagentechnik, die Dämmung der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung (15 % Förderung plus ggf. 5 % iSFP-Bonus = Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 €.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wurde 2024 von 60.000 € auf 90.000 € angehoben, wenn sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.
Neues Kreditangebot soll finanzielle Belastung in aktueller Hochzinsphase zeitlich strecken und verringern
Auch gibt es für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues Kreditangebot von bis zu 120.000 €. Für private Selbstnutzende, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € ist dieses zudem zinsverbilligt.
Wo und wie werden Förderungen beantragt?
KfW
Zuschüsse für den Heizungstausch
BAFA
Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen; Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze
Bank
Ergänzungskredit
Nach der Übergangsregel gilt: Um Förderungen zu beantragen, müssen Sie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen.
Die Erteilung der Förderung müssen Sie dann als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufnehmen, damit der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn diese Bedingung erfüllt wird.
Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.
Zum FörderwegweiserÜbergangsregelung für den Förderantrag
Um die Umstellung möglichst reibungslos hinzubekommen, wird Ihnen ermöglicht, Ihren Förderantrag nachzureichen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Heizungstausch bereits beauftragen und im Anschluss bis zum 30. November 2024 den Förderantrag stellen können. Das gilt für alle Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden.
Nach dieser Übergangszeit muss die Förderzusage wieder vor der Beauftragung erfolgen.
Ab wann ist die Antragstellung möglich?
Bei der BAFA können Sie ab sofort technische Antragstellungen für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen beantragen.
Bei der KfW ist es seit dem 27.08.2024 nun für alle Privatpersonen möglich die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) zu beantragen.
Förderübersicht Einzelmaßnahmen ab 01.01.2024
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung)
Durchführung
BAFA
Richtlinien-Nr.
5.1
Grundförder satz
15 %
iSFP- Bonus
5 %
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
-
Einkommens-Bonus
-
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Solarthermische Anlagen (5.3 a)), Biomasseheizungen¹ (5.3 b)), Brennstoffzellenheizungen (5.3 d)), Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben) (5.3 e)), Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (5.3 f)), Anschluss an ein Gebäudenetz (5.3 h)), Anschluss an ein Wärmenetz (5.3 i))
Durchführung
KfW
Grundförder satz
30 %
iSFP- Bonus
-
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
max. 20 %
Einkommens-Bonus
30 %
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Durchführung
KfW
Richtlinien-Nr.
5.3 c)
Grundförder satz
30 %
iSFP- Bonus
5 %
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
max. 20 %
Einkommens-Bonus
30 %
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes¹
Durchführung
BAFA
Richtlinien-Nr.
5.3 g)
Grundförder satz
30 %
iSFP- Bonus
-
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
max. 20 %
Einkommens-Bonus
30 %
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
Heizungsoptimierung
Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Durchführung
BAFA
Richtlinien-Nr.
5.4 a)
Grundförder satz
15 %
iSFP- Bonus
5 %
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
-
Einkommens-Bonus
-
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Durchführung
BAFA
Richtlinien-Nr.
5.4 b)
Grundförder satz
50 %
iSFP- Bonus
-
EffizienzBonus
-
Klimageschwindig keits-Bonus²
-
Einkommens-Bonus
-
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.
² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4. und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 1. Januar 2023
Förderung Heizung im Neubau
Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)" fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40.
Zum KfW-Förderprodukt "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)"
Handelt es sich um einen Neubau ohne speziellen energetischen und nachhaltigen Standard, können Sie im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogrammes einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Zum KfW-Förderprodukt "KfW-Wohneigentumsprogramm" (124)
Grundlage der Förderungen für Neubauten bildet das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB.
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Direkt online anfragenFörderprogramme Heizung Übersicht
Welche verschiedenen Förderungen für Ihre Heizung gibt es überhaupt?
Förderprogramme für den Themenbereich Heizung werden sowohl von den Bundesländern als auch auf staatlicher Ebene zur Verfügung gestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderprogramme zusammengefasst:
Förderungen für ganz Deutschland
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.
Zuschüsse vom BAFA
Einzelmaßnahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.
Zuschüsse und Kredite der KfW
Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zahlreiche Fördermittel für die unterschiedlichsten Neubau- und Sanierungsvorhaben. Fördermittel werden beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren, altersgerechte Umbaumaßnahmen oder für die Umstellung auf erneuerbare Energien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.
Förderungen für einzelne Bundesländer
Förderprogramme auf Länderebene
Einen Überblick über Förderprogramme der Länder erhalten Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie zudem auch mögliche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.
Förderfähige Produkte
Förderfähige Produkte erhalten Sie bei uns!
Zum Beispiel von folgenden Herstellerpartnern:
Beispiele für förderfähige Produkte
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